Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin:

  • Kieferorthopädie befasst sich mit allem um den Mund und im Mund: mit den Zähnen, den Kiefern, den Kiefergelenken und den Weichteilen (Lippen, Wangen, Zunge).
  • Kieferorthopädie verbessert die Stellung der Zähne, der Kiefer und das Profil des Gesichts.
  • Kieferorthopädie verhindert dadurch Karies und vorzeitigen Zahnverlust.
  • Kieferorthopädie verbessert bei ungünstiger klinischer Ausgangsstellung der Zähne für den Patienten / die Patientin und den behandelnden Hauszahnarzt / die behandelnde Hauszahnärztin die Möglichkeiten für den Zahnersatz.

Zeigen Sie sich doch mal selbst die Zähne ... im Spiegel sieht man, wie die anderen Sie Tag ein Tag aus sehen und kennen: wenn die Zähne schief und eng stehen, verdreht sind, Lücken haben, nicht richtig aufeinander beißen, dann einfach hin zur Spezialistin Frau Dr. Wigger, egal ob jung oder "alt", ob Kind, Jugendlicher / Jugendliche oder Erwachsener / Erwachsene. Die Kieferorthopädin erklärt, was nicht schön oder falsch ist, was sie verbessern kann, sie sorgt für den richtigen Biss und ein attraktives Lächeln! 

Vereinbaren Sie ganz einfach einen kurzfristigen Beratungstermin für Sie selbst und /oder Ihr Kind / Ihre Kinder per Telefon 04542 1441 oder per Online-Termin oder per Kontaktformular unter "Kontakt" oder per Mail an kontakt@kieferorthopaede-moelln.de!

Hinweis: Eine Beratung und Behandlung ist mit, aber auch ohne Überweisung möglich. Die kieferorthopädische Beratung wird sowohl für Kinder als auch für Erwachsene von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Mölln Smile - nicht eine, sondern meine Kieferorthopädin in Mölln! Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind / Ihre Kinder! Bis bald!

Wie im richtigen Leben ist manches ererbt, manches erworben. Das gesunde Wachstum der Zähne und der Kiefer kann schon früh gestört werden. Es wirken die Zunge, die Lippen und die Wangen auf die Stellung der Zähne und auf die Form der Kiefer ein. Es gibt Unterschiede zwischen Kindern, die gestillt werden und denen, die mit der Flasche groß werden. Die einen nuckeln an ihrem Daumen oder Schnuller, die anderen haben vielleicht andere negative Angewohnheiten, beißen die Lippen oder knabbern an Fremdkörpern oder Fingernägeln.

Durch diese Unarten kann der Mundraum verformt werden, so dass er ohne fremde Hilfe nicht mehr gesund ausheilt. Im sechsten Lebensjahr wird die Reihe der Milchzähne um jeweils einen bleibenden Backenzahn, also um vier Stück, vergrößert, den wohl wichtigsten Zahn von allen, der mit seiner Form und Stellung die gesamte weitere Entwicklung bestimmen wird. Die Schneidezähne werden wechseln, die bleibenden sind breiter als die Milchzähne, sie brauchen mehr Platz. Dann, wenn die jeweils vier Schneidezähne im oberen und unteren Zahnbogen gewechselt haben, werden nach einer Ruhepause die zwölf Milchbackenzähne wechseln. Die neuen Backenzähne brauchen mehr als 2 cm Platz. Hinter den großen Backenzähnen gibt es im 12.Lebensjahr Zuwachs durch die "zweiten Molaren" und schließlich bei vielen auch noch später durch die dritten Molaren, die Weisheitszähne. Im Röntgenbild sieht man die Entwicklung frühestens ab dem achten bis neunten Lebensjahr.

Die ganze Entwicklung bis zum fertigen Gebiss kann durch so viele Dinge gestört werden. Die Fachzahnärztin für Kieferorthopädie Frau Dr. Wigger weiß um die Gefahren und deren Auswirkung, denen ein kindliches und jugendliches Gebiss ausgesetzt ist. Hierzu beraten und aufzuklären ist ihre Aufgabe, der sie gerne nachkommt.

Sind die Zähne einmal schief gewachsen oder passen die Zahnreihen nicht aufeinander, so hat die Kieferorthopädin einiges zu tun: zunächst stellt sie fest, warum der Zahnschiefstand oder die Kieferfehllage entstanden ist. Es gibt verschiedene Elemente der Diagnostik, die Antwort darauf geben werden.

Die Kieferorthopädin wird die schiefen Kiefer und Zähne mit unterschiedlichen Methoden mittels individuell konzipierter kieferorthopädischer Behandlungsgeräte gerade und richtig zueinander einstellen, damit diese ihre Funktion erfüllen können: abbeißen, kauen und die Sprache formen. Die korrekte Stellung der Zähne erhält diese stabil und gesund. Sie ermöglicht eine gleichmäßige Belastung, beispielsweise während des Kauens.

Die Kieferorthopädin sorgt durch patientenindividuelle Therapien für ein natürliches, harmonisches, strahlendes Lächeln. Und damit nicht zuletzt für mehr Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit, die gerade für die Entwicklung und die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen, aber auch für das Wohlbefinden und die Attraktivität von Erwachsenen eine große Rolle spielen.

Zahnspangen, ob fest oder herausnehmbar, bewegen die Zähne durch leichten mechanischen Druck und Zug. Nur die losen Spangen, die obere und untere Zahnreihe miteinander verbinden, wirken auch noch auf anderen Wegen. Man nennt sie bimaxilläre, funktionskieferorthopädische Geräte, zum Beispiel Aktivator und Bionator. Sie aktivieren durch körpereigene Kräfte das Ober- und Unterkieferwachstum und stellen die beiden Kiefer in die richtige Lage (die sogenannte Neutralbißlage) zueinander ein. Dabei wird das Gleichgewicht von Form und Funktion eingestellt, gehalten und gewahrt.

Nicht alles ist in der Kieferorthopädie mit herausnehmbaren Spangen zu behandeln. Die herausnehmbaren Spangen für die obere oder die untere Zahnreihe führen vorsichtige kippende Zahnbewegungen durch, erweitern oder verkürzen die Zahnreihe. Wann sie gebraucht werden, entscheidet allein die Kieferorthopädin.

Ihr Vorteil ist: man kann sie auch herausnehmen. Die Zahnpflege bleibt weiterhin wie gewohnt möglich. Der leichte Druck, der die Zähne bewegen soll, kann die Zähne nicht schädigen. Zähne und Halteapparat werden nicht überlastet.

Aber es gibt auch Nachteile: Man kann sie zu jeder Zeit herausnehmen, wenn sie eigentlich im Mund sein sollten. Mitarbeit und regelmäßiges Tragen nachmittags und nachts, etwa 14 Stunden lang, ist notwendig, sonst verändert sich nichts, sonst ist die Zeit zu kurz, die auf den Zahn einwirkt, um ihn in seiner Stellung zu verändern. Eine herausnehmbare Spange braucht mehr Platz im Mund, das Sprechen ist bei wenig Übung erschwert und mit Bewegungen der Zunge kann sie gelöst werden. Je nach Art und Schwere der Zahnfehlstellung muss auf eine herausnehmbare Spange verzichtet werden.

Eine feste Spange besteht aus Brackets, die nach intensiver Zahnreinigung und doppelter Glattflächenversiegelung auf den Zahn aufgemessen und aufgeklebt werden. Diese Brackets werden durch einen Draht in Zahnbogenform verbunden. Die Qualität des Drahtes, seine Dimension, seine Länge zwischen den Brackets und sein Material machen die Unterschiede in der Stärke der Kraft aus.

Vorteil ist für den Patienten / die Patientin: die Spange ist stets wirksam und die Behandlung wesentlich effizienter und schneller als mit herausnehmbaren Spangen, also viel schneller fertig. Das Sprechen ist uneingeschränkt möglich. Es handelt sich um die zeitgemäße, moderne Therapieform.

Aber es gibt auch Nachteile: die Zahnpflege ist erschwert, mehrmals täglich müssen alle Speisereste gründlich mit der Bürste und anderen Hilfsmitteln entfernt werden. Für den Patienten ist die Spange nicht mal eben so herauszunehmen.

Mit den von uns verwendeten, sehr beliebten, schicken ästhetischen Brackets aus zahnfarbener durchscheinender Keramik und zahnfarben beschichteten Bögen ist die feste Zahnspange so gut wie nicht sichtbar.

Gut zu wissen: nach der Behandlung wird die festsitzende Zahnspange dank spezieller Instrumente schmerzlos und rückstandslos entfernt. Anschließend werden die Zähne auf Hochglanz poliert, ohne den Schmelz anzugreifen.

Zähne lassen sich in jedem Alter bewegen, nur langsamer als bei Kindern. Bei Erwachsenen läßt sich vieles verbessern, z. B. ist Folgendes möglich: gekippte Zähne aufrichten, Lücken schließen, eng stehende Zähne ordnen, verlagerte Zähne in die Zahnreihe einstellen usw..

Größere Veränderungen, die nicht allein die Zahnreihe, sondern die Lage der oberen zur unteren Zahnreihe bzw. der Kiefer betreffen, wird die Kieferorthopädin bei Patientenwunsch in Zusammenarbeit mit einem Kieferchirurgen durchführen; denn der Kiefer, der die Zähne trägt, lässt sich bei Erwachsenen nicht mehr so einfach verändern, da das Wachstum nicht mehr stattfindet und sich auch nicht anregen lässt. Hier kann deshalb nur noch der Kieferchirurg helfen, wenn der Patient dies wünscht. Er kann den Oberkiefer oder den Unterkiefer in jede Richtung verschieben. Diese Maßnahmen bezahlt die Krankenkasse zu 100%, wenn die Kieferorthopädin mit einem Schreiben des Kieferchirurgen einen KFO-Behandlungsplan genehmigt bekommt.

Es ist niemals zu spät, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren und sich kostenlos zu informieren!

Die Privaten Krankenkassen (PKV) und die Beihilfen übernehmen die Kosten der Kieferorthopädischen Behandlung in der Regel vollständig. Sie erhalten von uns nach ausführlicher Auswertung aller diagnostischen Unterlagen (Modelle, digitale Röntgenbilder, Fotos) und Therapiebesprechung durch Frau Dr. Wigger mit Ihnen als Eltern und Ihrem Kind / Ihren Kindern vor Behandlungsbeginn einen detaillierten, kostentransparenten Heil- und Kostenplan, den Sie bitte bei Ihrer Privaten Krankenkasse und (falls Sie beihilfeberechtigt sind) bei Ihrer Beihilfe einreichen und dort jeweils genehmigen lassen. Wir unterstützen Sie gern.

Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) kommen für die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung (bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Geburtstag!) auf, wenn eine Behandlungsindikation entsprechend der Indikationsliste (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen) vorliegt. Frau Dr. Wigger überprüft dies, teilt es Ihnen mit und reicht nach ausführlicher Auswertung aller diagnostischen Unterlagen (Modelle, digitale Röntgenbilder, Fotos) und Therapiebesprechung mit Ihnen als Eltern und Ihrem Kind / Ihren Kindern den KFO-Behandlungsplan bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese überprüft und genehmigt den KFO-Behandlungsplan.

Die Kostenübernahme erfolgt dann in zwei Stufen:

  1. Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Die behandelnde Kieferorthopädin rechnet 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse vierteljährlich rückwirkend ab. Der Versicherte hat den verbleibenden 20%-Restbetrag (beim 2. und jedem weiteren Kind = 10%-Restbetrag) als vorläufigen Eigenanteil nach quartalsweise rückwirkender Rechnungsstellung an die Kieferorthopädin zu zahlen.
  2. Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse den Versicherten vollständig, sofern der erfolgreiche Abschluss durch die Kieferorthopädin bestätigt wird, das heißt, wenn die Behandlung fertig ist und erfolgreich war.

Die gesetzlichen Krankenkassen legen an die kieferorthopädische Behandlung den Maßstab, dass sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Darüber hinaus gehende Materialqualitäten und Behandlungsmethoden werden nur zum Teil oder nicht übernommen. Wir bieten unseren Patienten eine moderne, qualitativ hochwertige, verträgliche, schonende, schmerzlose und effektive Behandlung an, deren Bestandteile sie nach umfassender Auf- und Erklärung frei auswählen können. Es stehen individuelle, attraktive Zahlungsoptionen (z.B. zinsfreie, gebührenfreie Ratenzahlungsmöglichkeiten) zur Verfügung. Vergleichen lohnt sich! Bitte beachten Sie bei dem Vergleich, dass viele Kolleginnen und Kollegen nicht - so wie wir - vor der Behandlung den Komplettpreis benennen, sondern erst nach einer Behandlung auf die Notwendigkeit von zwei zusätzlich zu bezahlenden Retainern ( = Haltedrähtchen hinter den Schneide- und Eckzähnen) hinweisen!

Ein Hinweis zu Ihrem Vorteil: bei Interesse informieren Sie sich doch einfach vorab auf www.waizmanntabelle.de über eine Zahnzusatzversicherung Kinder Schwerpunkt Kieferorthopädie für Ihr Kind / Ihre Kinder (nicht Bedingung), um die Kosten gewünschter besserer Leistungen vorab versichern zu können.

Sollte die Gesetzliche Krankenkasse aufgrund ihrer Bestimmungen und Richtlinien die Kosten der KFO-Behandlung Ihres Kindes nicht tragen (KIG 1 und 2), wird Sie Frau Dr. Wigger darüber vorab informieren. In einem solchen Fall und bei KFO-Wunschbehandlungen von Erwachsenen sind Selbstzahler-Behandlungen immer und in jedem Umfang möglich. Sie erhalten dann vorher ein Kostenangebot.

Ein Hinweis zu Ihrem Vorteil: bei Interesse an einer Selbstzahler-Behandlung informieren Sie sich doch einfach vorab auf www.waizmanntabelle.de über eine Zahnzusatzversicherung Kinder Schwerpunkt Kieferorthopädie für Ihr Kind / Ihre Kinder oder für Sie selbst als Erwachsener / als Erwachsene Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie (nicht Bedingung), um die Kosten einer kieferorthopädischen Wunschbehandlung, also Selbstzahler-Behandlung vor der ersten kieferorthopädischen Beratung zu versichern. Wir unterstützen Sie gern.